Prüfung von Non-Profit-Organisationen

Gemeinnützige, soziale Non-Profit-Organisationen, die mit öffentlichen Spendenaufrufen auf sich aufmerksam machen, sind oft ZEWO-zertifiziert. Diese Zertifizierung verlangt das Erstellen der Jahresrechnung nach den Rechnungslegungsempfehlungen von Swiss GAAP FER 21.

Das schweizerische Obligationenrecht kennt keine speziellen Regelungen für die Rechnungslegung von Non-Profit-Organisationen (NPO). Massgebend sind die Rechnungslegungsbestimmungen, die das Gesetz für die gewählte Rechtsform vorsieht.

Swiss GAAP FER 21 gilt heute in der Schweiz als «state of the art» für die Rechnungslegung von Non-Profit-Organisationen.

«Die gemeinnützige Stiftung MARAI, welche das "Zentrum Wiitsicht" für Menschen mit Demenz in Grabs führt, beauftragt seit ihrer Gründung im Jahr 2009 die consis Wirtschaftsprüfung in Wil für diese jährliche Aufgabe. Der Stiftungsrat schätzt die Zusammenarbeit und nimmt gerne die jeweiligen lehrreichen Inputs von consis entgegen.»

Herbert Raimann
Stiftungsratspräsident, Stiftung MARAI

Häufige Fragen zu Prüfung von Non-Profit-Organisationen

Können bei einer ZEWO-zertifizierten Stiftung auch die Kern-FER angewandt werden?

Bei der Erstellung der Jahresrechnung nach den Rechnungslegungsempfehlungen von Swiss GAAP FER 21 sind die gesamten FER einzuhalten, eine Kern-FER Anwendung ist nicht möglich.

Kann meine NPO-Organisation auch eingeschränkt geprüft werden?

Selbstverständlich, in den meisten Fällen werden bei den Stiftungen keine stillen Reserven gebildet, womit die Aussage der wirtschaftlichen Situation die gleiche ist wie bei einem Swiss GAAP FER Abschluss.

Ihr Ansprechpartner bei consis

Für eine massgeschneiderte Beantwortung Ihrer Fragen und für konkrete Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Jan Blum

Partner – Wirtschaftsprüfung


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