Prüfung von Konzernrechnungen nach OR und Swiss GAAP FER
Wir prüfen Ihre Konzernrechnung nach OR oder nach Swiss GAAP FER. Die Swiss GAAP FER fokussieren auf die Wiedergabe eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der wirtschaftlichen Lage und erhöhen damit die Transparenz.
«consis steht uns als zuverlässiger, kompetenter und unkomplizierter Partner für sämtliche Fragen rund um den Treuhandbereich zur Seite.»
Häufige Fragen zu Prüfung von Konzernrechnungen nach OR und Swiss GAAP FER
Kann eine Konzernrechnung eingeschränkt geprüft werden?
Die Kriterien für die ordentliche Prüfung sind die gleichen wie für die Erstellung der Konzernrechnung. Daher ist eine Konzernrechnung immer ordentlich zu prüfen. Dabei besteht aber die Möglichkeit einzelne Gesellschaften des Konzerns «nur» eingeschränkt zu prüfen.
Worin liegen die Hauptunterschiede zwischen einem Abschluss nach OR oder noch Swiss GAAP FER?
Im Grundsatz der Bewertung unterscheiden sich FER und OR massgeblich. Beim OR soll die zuverlässige Beurteilung der wirtschaftlichen Lage nicht verhindert werden, wogegen bei FER das True & Fair View Prinzip einzuhalten ist. Das bedeutet, dass im Konzernabschluss nach OR weiterhin stille Reserven vorhanden sind.
Wann muss eine Konzernrechnung erstellt werden?
Grundsätzlich ist immer eine konsolidierte Jahresrechnung zu erstellen, wenn eine juristische Person ein oder mehrere Unternehmen kontrolliert. Es kann aber davon abgesehen werden, falls die Gesellschaften, die zusammen mit den kontrollierten Unternehmen zwei der nachstehenden Grössen in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht überschreiten: CHF 20 Mio. Bilanzsumme, CHF 40 Mio. Umsatz und 250 Vollzeitmitarbeitende im Jahresdurchschnitt.
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Jan Blum
Partner – Wirtschaftsprüfung