Liegenschaften (steuerliche Aspekte)

Häufig stellt der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ein einmaliger Vorgang dar. Wir begleiten Sie im Kaufprozess, um die wesentlichsten rechtlichen Fragen und Steuerfolgen vorgängig mit Ihnen zu klären und um Überraschungen zu vermeiden.
  • Kaufprozess und Kaufvertrag richtig gestalten und optimal formulieren
  • Finanzierung und Amortisationsplanung richtig aufsetzen
  • Stolperfallen beachten und risikogerecht und nachhaltig lösen
  • Verkaufsprozess und Steuerbelastung optimieren
  • Optimale Eignerstrukturen schaffen, die langfristig und zukunftsgerichtet sind
  • Liegenschaften in Familien- und Nachlassplanung integrieren
  • Steuerentlastung durch Unterhaltskosten und energiesparende Aufwendungen planen und Umsetzung begleiten

Wichtig dabei sind der Inhalt des Kaufvertrages, die Finanzierung, die Steuerbelastung, die zivilrechtlichen Folgen, wenn z.B. Unternehmen oder Angehörige betroffen sind, Strukturen so zu optimieren, dass diese ihren persönlichen Bedürfnissen entsprechen.

Häufige Fragen zu Liegenschaften

Macht es einen Unterschied, ob ich ein Eigenheim, eine Ferienwohnung oder eine Anlageliegenschaft erwerbe?

Ja, da sich mit jeder Liegenschaft andere Fragen bezüglich Finanzierung, Steuerfolgen und Eigentum ergeben. Insbesondere lohnt sich eine gute Planung, wenn der Kauf von verschiedenen oder grösseren Immobilienwerten beabsichtigt ist, da dann die Kaufstruktur auf die künftigen rechtlichen Folgen und Steuerbelastungen wesentlich ist.

Welche Steuern, Gebühren und allenfalls AHV und MWST fallen beim Verkauf einer Immobilie an?

Bei Privatpersonen fallen kantonal unterschiedliche Grundstückgewinnsteuern und möglicherweise Handänderungssteuern an. Gewerbsmässige Immobilienhändler müssen Einkommenssteuern und AHV abliefern. Bei Unternehmensliegenschaften sind Gewinnsteuern, möglicherweise Handänderungssteuern und eventuell auch MWST-Abgaben zu beachten.

Wieso muss ich keine MWST abliefern, wenn ich meine Wohnung verkaufe?

MWST sind nur auf gewerblich genutzte Immobilien geschuldet, wenn dafür freiwillig bei der MWST optiert wird. Es kann vorteilhaft sein, freiwillig mit der MWST abzurechnen, da bei Investitionen die bezahlte Mehrwertsteuer von der ESTV vergütet werden.

Lohnt es sich, eine AG zu gründen, wenn ich ein 4-Familienhaus erwerbe?

Bei Anlageliegenschaften lohnt es sich, die privaten Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Eigentümers mit den Einkünften aus Immobilien optimal abzustimmen. Mit einer AG-Gründung resultiert häufig nachhaltig eine wesentliche Steuereinsparung.

Was ist zu beachten, wenn das Elternhaus als Erbvorbezug durch ein Kind erworben wird?

Neben grundstückgewinnsteuerliche Fragen ergeben sich sofort auch erbrechtliche Fragen, die sauber geklärt und erbvertraglich geregelt werden sollten, damit nicht später unangenehme und teure Erbstreitigkeiten resultieren.

Welche Kosten im Zusammenhang mit Liegenschaften sind vom Einkommen abziehbar?

Sämtliche Unterhalts- und Ersatzkosten, aber auch energiesparende Massnahmen, die die liegenschaftlichen Werte betreffen, wie: Reparaturen von Gebäudeteilen (Dach, Fenster, Türen, Abläufe etc.), Ersatzinvestitionen (Heizung, Küchengeräte wie Kühlschrank, Backofen, sanitäre Installationen etc.) oder Einbau von Wärmerückgewinnungsanlagen, Solaranlagen zur Warmwasseraufbereitung, Isolationen).

Wieso macht es Sinn, zu Lebzeiten für Immobilien oder andere Vermögenswerte eine optimierte Eignerstruktur professionell zu planen?

Häufig bleiben Immobilien oder andere Vermögenswerte über mehrere Generationen im Eigentum der Familie. Steuerlich und erbrechtlich kann mit einer optimalen, transparenten und rechtlich abgesicherten Struktur über die Jahre sehr viel an Ärger, Zeit, Steuern und Beraterkosten gespart werden. Zudem können mit einer intelligenten und zukunftsgerichteten Eignerstruktur mögliche Konflikte innerhalb der Familie erkannt, vermieden oder mindestens vermindert werden.

«Wertschätzende Beratung, Verlässlichkeit und Fachkompetenz - Werte die wir besonders schätzen in der langjährigen Zusammenarbeit mit der consis.»

Heidi Egli
Mitinhaberin der Gebrüder Egli Maschinen AG

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René Aerne

Steuern und Treuhand


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