Eherechts- und Erbberatung, Testament
Sicher sein, dass im Falle ihres Todes auch wirklich nach Ihrem Willen gehandelt wird, können Sie nur, wenn Sie rechtzeitig die richtigen Weichen stellen und ihr Ableben planen. In einem Ehe- und Erbvertrag oder mit einem Testament regeln Sie, was Ihnen am Herzen liegt – zum Beispiel, wer welche Vermögenswerte oder die Unternehmung erhalten soll oder was bei Wiederverheiratung des überlebenden Ehegatten gelten soll.
«Wir haben consis als ein sehr kundennahes und kundenfreundliches Unternehmen kennengelernt. Die Mitarbeiter stehen uns in allen Fragen zur Seite und haben auch für jedes Anliegen jederzeit die optimale Lösung bereit. Wir haben mit consis einen idealen Partner an unserer Seite.»
Häufige Fragen zur Eherechts- und Erbberatung und zum Testament
Kann ich einen Ehe- und Erbvertrag auch noch erstellen, wenn meine geistigen Kräfte langsam nachlassen?
Es ist sehr wichtig, dass diese Dokumente in Zeiten Ihrer vollen geistigen Kräfte aufgesetzt werden. Das Alter spielt dabei keine Rolle - es ist nie zu früh dafür. Denn auch in jungen Jahren können Sie aufgrund einer schweren Krankheit oder eines Unfalls urteilsunfähig werden. Falls bei Ihnen die Urteilsunfähigkeit festgestellt wird, ist es leider bereits zu spät für die Erstellung der genannten Dokumente.
Wer entscheidet ob ich urteilsunfähig bin?
Die Feststellung darüber liegt beim Arzt.
Wann empfehlen Sie einen Ehe- und Erbvertrag?
Grundsätzlich ist allen verheirateten Personen mit angespartem Vermögen oder mit Eigenheim zu empfehlen, die Ausfertigung eines Ehe- und Erbvertrages zu prüfen. Dabei sind auch steuerliche Aspekte wichtig und zu berücksichtigen.
consis empfiehlt aufgrund der gemachten Erfahrungen immer dann eine vertragliche Lösung, wenn spezielle Familien- und Vermögensverhältnisse vorliegen:
- Unternehmen / Gewerbebetriebe
- mehrere Nachkommen
- Nachkommen aus verschiedenen Ehen
- umfangreiche Immobilien- und übrige Vermögenssachwerte
- schwierige Familienkonstellationen
- keine Nachkommen oder keine direkten Erben
- Internationale Anknüpfungspunkte
Wofür dient eine Eherechts- und Erbberatung?
Mit Hilfe einer Eherechts- und Erbberatung ist es Ihnen möglich einzuschätzen, welche individuellen Regelungen für Sie und ihren Ehepartner Sinn machen. Auf das Ableben jedes Ehegatten ist es zum Beispiel gesetzlich möglich in einem öffentlich beurkundeten Ehe- und Erbvertrag festzuhalten:
- Vorteilszuwendungen an den überlebenden Ehegatten bei gemeinsamen Kindern
- Pflichtteilssetzungen für Nachkommen oder für den überlebenden Ehegatten
- Abänderung der Zuordnung von Geschäftsvermögen und deren Erträge ins Eigengut
- Anordnung von Vermögenszuwendungen im Todesfall (Teilungsvorschriften, Begünstigungen)
- Einsetzung eines Willensvollstreckers
Wesentlich ist, dass ein öffentlich beurkundeter Ehe- und Erbvertrag nur geändert werden kann, wenn beide Ehepartner zustimmen. Dies im Gegensatz zum Testament, welches jederzeit einseitig durch den Testator abgeändert werden kann.
Wann empfehlen Sie einen Willensvollstrecker?
Erfahrungsgemäss kann ein Willensvollstrecker die Emotionen glätten und einen sachgerechten und gesetzeskonformen Teilungsvorschlag für das Nachlassvermögen einfacher als ein mitbetroffener Erbe ausarbeiten.
consis unterliegt als Willensvollstreckerin der kantonalen Aufsichtsbehörde und haftet mit ihrem Vermögen für nichtbezahlte Erbschaftssteuern. In der Funktion als Willensvollstreckerin wickelt consis den Nachlass so ab, wie es der Erblasser festgehalten hat unter Berücksichtigung der Bedürfnisse aller Erben.
Ihr Ansprechpartner bei consis
Für eine massgeschneiderte Beantwortung Ihrer Fragen und für konkrete Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
René Aerne
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