Due Diligence
Der Kaufprozess beinhaltet üblicherweise folgende Schritte, welche je nach Unternehmensgrösse mit oder ohne einer Unternehmensbewertung vollzogen werden:
- Vertraulichkeitserklärung, Absichtserklärung (Letter of Intent; Klärung der Absichten des Verkäufers, Kaufpreisvorstellung, Käuferinteresse)
- Unternehmensbewertung
- Finanzielle und steuerliche Due Diligence
- Kaufvertrag
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Häufige Fragen zur Due-Diligence
Empfehlen Sie bei jedem Firmenkauf eine Due Diligence?
Ja, in jedem Fall. Der Käufer erhält mit der Due Diligence Sicherheit zur aktuellen finanziellen und steuerlichen Situation des Targets und kann allfällige Risiken erkennen und minimieren.
Was ist unter der finanziellen Due Diligence zu verstehen?
Auffälligkeiten im gesamten finanziellen Bereich der Unternehmung werden festgehalten: Abhängigkeiten von Lieferanten oder Kunden (Klumpenrisiken), Überbewertungen von Umlauf- und Anlagevermögen, kritische Finanzkennzahlen, Mitarbeiterstruktur, ausstehende Sozialversicherungen, Miet- und Leasingverbindlichkeiten, Produktezyklen, Gesellschafts- und Aktionärsstrukturen, etc.
Was ist unter der steuerlichen Due Diligence zu verstehen?
Diese macht transparent, welche Geschäftsjahre wie (Aufrechnungen) steuerlich definitiv eingeschätzt wurden und ob alle Unternehmenssteuern, MWST und Verrechnungssteuern bezahlt sind. Sie zeigt, ob steuerliche Risiken bestehen (Auslandbezug) und ob der Unternehmenswert unter Berücksichtigung der steuerlichen Due Diligence korrekt berechnet ist.
Ihr Ansprechpartner bei consis
Für eine massgeschneiderte Beantwortung Ihrer Fragen und für konkrete Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
René Aerne
Steuern und Treuhand
Jan Blum
Partner – Wirtschaftsprüfung