Abschlussberatung
- Erstellen von Monats-, Quartals- und Jahresabschlüssen unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften
- Steuerlich optimierte Abschlussgestaltung unter Einbezug des gesamten Unternehmens und des persönlichen Umfeldes
- Erstellen von internen Jahresrechnungen, welche die betriebswirtschaftlich effektive Finanzlage der Gesellschaft widerspiegelt
- Aufbereitung und Analyse von Finanzinformationen und Erstellung von Kennzahlenauswertungen
«Wir vertrauen seit Jahren auf die persönliche, freundschaftliche und sehr kompetente Zusammenarbeit mit der consis in allen Treuhand-, Steuer- und Wirtschaftsfragen. Wir fühlen uns verstanden und unsere Wünsche und Anliegen werden rasch, innovativ und in unserem Sinne umgesetzt.»
Häufige Fragen zu Abschlussberatung
Aus welchen Bestandteilen besteht eine Jahresrechnung?
In kleineren und mittlernen Verhältnissen besteht eine Jahresrechnung aus folgenden Bestandteilen:
- Bilanz
- Erfolgsrechnung
- Anhang
- Gewinnverwendung
Grössere Unternehmen (Unternehmen, welche zu einer ordentlichen Revision verpflichtet sind) müssen überdies zusätzliche Angaben im Anhang machen, eine Geldflussrechnung und einen Lagebericht erstellen.
Bis wann muss ich meine Jahresrechnung erstellt haben?
Die Jahresrechnung muss innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres erstellt und dem zuständigen Organ (Gesellschafter- oder Generalversammlung) zur Genehmigung vorgelegt werden.
Wir empfehlen, die Jahresrechnung möglichst zeitnah zu erstellen. Je eher aussagekräftige Zahlen vorliegen, desto früher können Trends erkannt und Massnahmen abgeleitet werden.
Wer ist für die Jahresrechnung verantwortlich?
Für die Jahresrechnung ist bei einer Aktiengesellschaft der Verwaltungsrat und bei einer GmbH die Geschäftsführung verantwortlich.
Ihr Ansprechpartner bei consis
Für eine massgeschneiderte Beantwortung Ihrer Fragen und für konkrete Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Philipp Maggiorini
Partner – Treuhand
Ernst Dobler
Partner - Steuern