
Nachträglicher Einkauf in die Säule 3a
Eine Beitragslücke entsteht, wenn in einem Jahr nicht der maximal mögliche Betrag in die Säule 3a einbezahlt wurde. Die neue Regelung, die seit Anfang Jahr in Kraft ist, kann man allerdings erst für die Zukunft nutzen. Es können nur Einkäufe für Lücken getätigt werden, die ab dem Jahr 2025 entstehen. Der erste mögliche Einkauf wird somit frühestens 2026 für das Jahr 2025 möglich sein und ist maximal für zehn Jahre rückwirkend möglich. Auch nachträgliche Einzahlungen darf man in der Steuererklärung abziehen.
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