Nachträglicher Einkauf in die Säule 3a

Seit dem 1. Januar 2025 können Versicherte in der Schweiz nachträglich in die Säule 3a einzahlen und so Beitragslücken schliessen. Diese Regelung bietet fortan eine wertvolle Möglichkeit, die eigene Altersvorsorge zu optimieren.

Eine Beitragslücke entsteht, wenn in einem Jahr nicht der maximal mögliche Betrag in die Säule 3a einbezahlt wurde. Die neue Regelung, die seit Anfang Jahr in Kraft ist, kann man allerdings erst für die  Zukunft nutzen. Es können nur Einkäufe für Lücken getätigt werden, die ab dem Jahr 2025 entstehen. Der erste mögliche Einkauf wird somit frühestens 2026 für das Jahr 2025 möglich sein und ist maximal für zehn Jahre rückwirkend möglich. Auch nachträgliche Einzahlungen darf man in der Steuererklärung abziehen.

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